
Individualsport draußen unter Auflagen mit 3G-Regelung möglich
Sportvereine können entscheiden, ob sie eine 3G-Regelung für Individualsport unter freiem Himmel mitgehen wollen. Hintergrund ist eine Entscheidung vom OVG Lüneburg vom 25.01.2022. Darin wurde die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt. Folgendes gilt für Sportvereine in Friesland Die Ausübung von Individualsport (z.B. Golf, Tennis, Leichtathletik) auf Sportanlagen unter …
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