Mitgliedschaft (KSB/LSB)
Wenn Ihr Verein Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen wird, wird er automatisch auch Mitglied im Kreis- oder StadtSportBund vor Ort – im Landkreis Friesland also im KreisSportBund Friesland e.V.
Aufnahme in den LandesSportBund Niedersachsen e.V.
„Die Sportvereine sind die Grundpfeiler des Sportsystems in Niedersachsen. Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben des LSB, sie in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen, ihre Entwicklung zu fördern und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern […].“
Ihre Vorteile im KreisSportBund Friesland
- Ansprechpartner vor Ort für alle Vereinsthemen
- Politische Vertretung der Interessen und Belange der Sportvereine
- Unterstützung bei Anträgen, Sportfesten, Vorstands- und Führungsfragen
- Aus- und Fortbildungsprogramm direkt vor Ort, Ansprechpartner für Lizenzfragen
- Unterstützung durch die Servicestelle für Kita, Schule, Sportverein (BeSS-Stelle)
- Kostenlose Nutzung der landkreis-, städte- und gemeindeeigenen Sporthallen und Plätze
- Zuschuss für Übungsleitende und Jugendliche über den Landkreis Friesland
- Trendsportangebote zur Ausleihe für Ihr Sportfest oder Vereinsprojekt
- Seit dem 01.01.2024: eigenes Förderprogramm nur für die Sportvereine im Landkreis Friesland
Gründung und Mitgliedschaft: hilfreiche Links
- Antrag auf Mitgliedschaft und BestandserhebungsbogenUnterlagen für die Aufnahme Ihres Vereins beim LandesSportBund Niedersachsen
- LSB-Infopaket zur Aufnahme von SportvereinenPDF des LandesSportBundes Niedersachsen
- VereinsgründungInfos und Unterlagen zur Gründung eines Sportvereins
- MustersatzungMustersatzung des LandesSportBundes Niedersachsen als PDF und Word-Datei
- VIBSS – Beratungs- und Informationsportal des LSB NiedersachsenInformationen zu Vereinsmanagement und Vereinsrecht
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe? Wir unterstützen Sie gerne.
Fragen zu Vereinsstrategie, Angebotsausrichtung und aktuellen Fördermöglichkeiten richten Sie gerne an Jenny Hähnel aus der Vereins- und Organisationsentwicklung. Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft beantwortet Ihnen die Geschäftsstelle.
