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KreisSportBund Friesland e.V.
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Großer Sprung für den Sport ab dem 06. Juli 2020

Jenny Hähnel
Großer Sprung für den Sport ab dem 06. Juli 2020

Wir haben für Euch die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Die vollständigen Bestimmungen findet Ihr in der aktualisierten Verordnung.

  • Die Ausübung aller Sportarten, egal ob Individualsportarten oder Mannschaftssportarten, ist erlaubt. Im Grundsatz gilt weiterhin die kontaktlose Sportausübung unter Einhaltung des Abstandes von mindestens zwei Metern.
  • Sportarten mit Körperkontakt sind erlaubt, wenn das Training in Gruppen von nicht mehr als 30 Personen stattfindet. Die Dokumentation des Gruppentrainings ist zwingend vorgeschrieben. Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet, aber bitte nur in festen Kleingruppen, bei denen die Zusammensetzung nicht wechselt.
  • Hinweis: Eine feste Kleingruppe ist eine Trainingsgruppe, die regelmäßig gemeinsam Sport treibt. Oftmals sind feste Kleingruppen in Mannschaftssportarten zu finden. Es handelt sich um eine fest definierte Gruppe, die aus nicht mehr als 30 Personen besteht. Nicht möglich sind Spiele zwischen/unter mehreren festen Kleingruppen, auch wenn die Gesamtzahl der Sporttreibenden die Größe von 30 nicht überschreitet. Eine Dokumentation muss sichergestellt werden.
  • Die bisher geltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind auch weiterhin strikt einzuhalten. Siehe hier.
  • Zuschauer sind zulässig. Bis 50 Personen ist lediglich ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Ab 50 bis 500 Personen müssen Sitzplätze eingenommen und die Kontaktdaten gespeichert werden. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, soweit und solange die Besucherin oder der Besucher nicht sitzt. Die Zahl von 500 zuschauenden Personen darf dabei nicht überschritten werden. Für die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch sicherheitshalber Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden.

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