Fortbildung in Präsenz
Warum Fortbildung?
Gemäß den DOSB-Rahmenrichtlinien ist „mit dem Erwerb der Lizenz der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen“: Im zeitlich vorgegebenen Rahmen der Ausbildung können einige Inhalte nur exemplarisch behandelt werden, andere finden – auch um eine Überfrachtung zu vermeiden – keine Berücksichtigung. Zudem gibt es im Sport ständig neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Trends, die eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung notwendig machen.
Wann und wie oft?
Nach Erwerb der Lizenz müssen Übungsleitende innerhalb von vier Jahren mindestens 15 Lerneinheiten (LE) Fortbildung absolvieren, um die Lizenz um weitere vier Jahre zu verlängern. Für eine bereits abgelaufene Lizenz gilt:
| Zeitpunkt | Fortbildung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Innerhalb der Gültigkeit (4 Jahre) | 15 LE | Verlängerung um 4 Jahre |
| Im 1. Jahr nach Ablauf | 15 LE | Verlängerung um 3 Jahre |
| Im 2. und 3. Jahr nach Ablauf | 30 LE | Lizenzverlängerung |
| 4 und mehr Jahre nach Ablauf | 40 LE | Lizenzverlängerung |
Rechtzeitig planen
Ohne Fortbildungsnachweis ist die Lizenz ungültig. Wir empfehlen deshalb, schon vor Ablauf der Lizenz gezielt Fortbildungen passend zum eigenen Handlungsfeld zu besuchen – und es dürfen auch gern (etwas) mehr als 15 Stunden sein!
Fortbildungen vor Ort
Die ÜL-Fortbildungen finden dezentral im Ausbildungsbereich Jever statt – in Form von Kurzlehrgängen und Spezialblockbausteinen mit jährlich wechselnden Themen. Die aktuellen Termine finden Sie im Lehrgangsprogramm der Sportregion Friesland | Wittmund und im Bildungsportal des LSB Niedersachsen.
